Extras und Besonderes

Erziehungsbeauftragung

 

Tja, Gesetz ist Gesetz. Soll heißen, dass der geneigte Besucher mindestens 16 Jahre alt sein sollte, um zum E:A:O XV zu kommen. Und wenn er dann auch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss er entweder eine ausgefüllte Erziehungsbeauftragung oder eine Uhr einpacken: Schlag Mitternacht ist nämlich ohne den Wisch Schluss...